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   BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09   

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BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09 (https://dejure.org/2011,19526)
BPatG, Entscheidung vom 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09 (https://dejure.org/2011,19526)
BPatG, Entscheidung vom 29. März 2011 - 27 W (pat) 234/09 (https://dejure.org/2011,19526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "check your risk" - keine Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "check your risk" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "check your risk" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "check your risk" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen Anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH WRP 2002, 924 - Philips/Remington; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2006, 229 - BioID).

    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 943 - SAT.2).

    Insoweit führt auch die bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind, vorzunehmende Gesamtbetrachtung (vgl. dazu: EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 28) - SAT.2; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 96) - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 13) - VISAGE) vorliegend nicht zu einem Herkunftshinweis.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Insoweit kann auch Neubildungen oder bisher noch nicht verwendeten Kombinationen die Unterscheidungskraft fehlen, sofern sie in erster Linie sachbezogene Informationen oder Werbeversprechen vermitteln (EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

    Für die Annahme eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist ein lexikalischer oder sonstiger Nachweis, dass die Angabe bereits bekannt ist oder verwendet wird, nicht erforderlich (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Das Gericht hat demnach zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt stets seine eigene begründete Entscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HABM GRUR 1999, 737 - ToxAlert) und dabei das Gebot des rechtmäßigen Handelns zu berücksichtigen, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (s. a. BPatG GRUR 2009, 667, 668 - Schwabenpost m. w. Nachw.).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Gegenstand der Prüfung nach § 37 MarkenG ist ausschließlich die jeweils im konkreten Verfahren angemeldete Marke (BPatG, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az.: 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Insoweit führt auch die bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind, vorzunehmende Gesamtbetrachtung (vgl. dazu: EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 28) - SAT.2; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 96) - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 13) - VISAGE) vorliegend nicht zu einem Herkunftshinweis.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen Anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH WRP 2002, 924 - Philips/Remington; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2006, 229 - BioID).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Die bloße Tatsache, dass ein Slogan die jeweiligen Waren bzw. Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreibt, begründet allerdings noch keine Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1004 - Schuhpark; EuGH GRUR 2004, 146, 147 - Doublemint).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Die bloße Tatsache, dass ein Slogan die jeweiligen Waren bzw. Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreibt, begründet allerdings noch keine Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1004 - Schuhpark; EuGH GRUR 2004, 146, 147 - Doublemint).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 234/09
    Insoweit führt auch die bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind, vorzunehmende Gesamtbetrachtung (vgl. dazu: EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 28) - SAT.2; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 96) - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 13) - VISAGE) vorliegend nicht zu einem Herkunftshinweis.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 106/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "XtraCheck" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 07.10.2008 - 25 W (pat) 3/07
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